Organspende & Transplantation
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| Ist-Zustand der Organspende und Transplantation in Deutschland- im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern - In den europäischen Ländern ist die Organspende und Transplantation in ihren Grundprinzipien einheitlich geregelt. Der Hirntod ist als der Zeitpunkt des Todes akzeptiert, ab dem eine Organentnahme unter Wahrung der Pietät zulässig ist, sofern sie gestattet ist. Hinsichtlich des Einverständnisses zur Organentnahme gibt es die Systeme Widerspruchslösung und Zustimmungslösung [16] [61]:
Die praktische Umsetzung und Handhabung dieser Systeme erfolgt nach landestypischen, historisch geprägten, soziokulturellen sowie religiösen Wertvorstellungen. Deshalb gibt es in jedem Land eine individuelle Einstellung der Bewohner zum Tod und der Organspende, mit entsprechenden Verfahrensweisen, die nicht immer der augenscheinlich vorliegenden Gesetzesreglung entsprechen. Ärztlicherseits wird überall mit den Angehörigen des Verstorbenen im Konsens der letzte Wille des Verstorbenen bezüglich der Organspende respektiert. Dies ist unabhängig von den überall anzutreffenden rationalen und irrationalen Ängsten zum Lebensende. Ferner hängt die Zahl der durchgeführten Transplantationen bzw. Organspenden von den medizinischen, technischen sowie ökonomischen Ressourcen eines Landes ab. In Tabelle 1 gibt einen Vergleich der Häufigkeit von Organspenden und Transplantationen pro eine Millionen Einwohner parallel zur vorhandenen rechtlichen Regelung und durchgeführten Praxis wieder (s. Abb. 8) [9] [11] [13] [16] [20] [21] [22] [45] [61]. Es ist schwer, die europäischen Daten zu analysieren, da jeweils landestypische Einflussfaktoren vorliegen. Dazu Beispiele:
Tabelle 1: Gesetzliche Regelung und Istzustand
der Organspende in Europa (USA):
Hinweis: Italien hat mittlerweile sein Gesetz geändert; es gilt dort die Widerspruchslösung
In fast allen europäischen Ländern mit rechtlicher Regelung der Organspende einschließlich der Todesfrage und deren öffentlichen Akzeptanz besteht eine höhere Bereitschaft zur Organspende als in Deutschland. In keinem europäischen Land wird die sog. enge Zustimmungslösung praktiziert, wie sie von wenigen in Deutschland aufgrund ihrer persönlichen Definition vom Lebensende beim irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen favorisiert wurde. In Europa hätte dieser Alleingang die bisherige Kooperation in der Transplantation gesprengt. Leidtragende wären die deutschen Patienten gewesen, die mangels Spenderorgan keine Chance bekommen. Nach verschiedenen Umfragen haben nur 5% bis 15% der Deutschen einen Organspendeausweis, 60% bis 80% wären zur Organspende bereit [46] [61] [69]. Wie viel Angst vor dem Tod haben hat niemand analysiert. Daher ist es schwierig jemanden zu zwingen, sich schriftlich festzulegen. Das seit Jahren freiwillig praktizierte System der erweiterten Zustimmungslösung ist ein Vernünftiger Weg. Bei der Organspende und Transplantation gibt es länderübergreifende, eng zusammenarbeitende Organisationen. Neben der Organvergabe sind sie für die Kommunikation der Zentren untereinander und Qualitätssicherung zuständig. Aufgrund kultureller und sprachlicher Eigenheiten ergaben sich folgende Zusammenschlüsse:
Über den Ist-Zustand der Transplantation und postmortalen Organspende in Deutschland informiert Tabelle 2 [10] [22] [64]:
Tabelle 2 Transplantation in Deutschland
Aktuelle Zahlen nach 1998 finden sie hier. Nach einer retrospektiven Auswertung aller bayrischen Totenscheine von 1986 durch Angstwurm und Ketzler [3] wären jährlich mindestens 26 postmortale Organspenden pro eine Millionen Einwohner in Deutschland realisierbar. Nach anderen Untersuchungen tritt bei 4.000 bis 5.000 der 500.000 Todesfälle in deutschen Krankenhäusern pro Jahr der Hirntod ein und wäre eine Organspende denkbar, d.h. über 50 pro eine Million Einwohner. Untersuchungen aus anderen europäischen Ländern bestätigen diese Zahlen [14] [20] [55] [61]. Somit würden bei konsequenter Umsetzung des Transplantationsgesetzes, d.h. Prüfung der Zulässigkeit der Organentnahme in jedem Todesfall nach Hirntod, bei einer Zustimmungsquote von 50% genügend Organe für den Versorgungsbedarf zur Verfügung stehen (2.000 Spenden = 4000 Nieren und über 1000 Herzen und Lebern). Unterschiedlich ist das Engagement der Krankenhäuser in der Organspende je nach Versorgungsstufe: Zwischen 1991 und 1994 beteiligten sich 10% bis 17% der Häuser der Grundversorgung, 41 bis 54% der Regelversorgung, 86% bis 95% der Zentralversorgung und 89% bis 100% der Maximalversorgung an der Organspende [46]. Unterschiede gibt es auch zwischen den Häusern der einzelnen Versorgungsstufen (s. Abb. 9). Interessant ist auch der Vergleich von Wohnort der verstorbenen Spender und Zahl der Organspenden bezogen auf eine standardisierte Bevölkerung: Pro Landkreis gibt es Unterschiede, die nicht durch Einstellung und Wertvorstellung der Einwohner bedingt sind sondern durch die Qualität der medizinischen Versorgung. Dies umfasst Rettungswesen, Primärversorgung im Krankenhaus Wohnort nah sowie dann gegebenenfalls eingeleitete Weiterbehandlung in einem Schwerpunktzentrum (s. Abb. 10). Die Gründe für die Diskrepanz zwischen der für ein hoch entwickeltes Land möglichen und tatsächlichen Zahl von gespendeten Organe sind (s.o., u. Abschnitt 3.3 [39]):
Die rechtlichen Grundlage hat das Transplantationsgesetz geschaffen. Ähnlich den Wertvorstellungen anderer Länder wird sowohl die Notwendigkeit der Lebensrettung von schwerst kranken hilfsbedürftigen Mitmenschen als auch Wahrung der Pietät und postmortalen Würde sowie Rechte eines Mitmenschen berücksichtigt, der nicht mehr leben aber ein Organ spenden kann. Im Einklang mit dem Grundgesetz wurde das Selbstbestimmungsrecht eines Jeden beachtet. Mit dem Recht der Angehörigen basierend auf einer mutmaßlich getroffenen Entscheidung sich für oder gegen eine Organspende auszusprechen, wenn keine Selbstentscheidung des Verstorbenen bekannt ist, wurde der Grundwert der Familie als Integrationträger unserer Gesellschaft gestärkt. Es wurde festgelegt, dass es ärztliche Aufgabe ist, die Wahrnehmung dieses Entscheidungsrechts zu sichern.
Abbildung 9: Meldungen möglicher Organspender aus den Krankenhäusern der Region Tübingen - Stuttgart von 1992 bis 1998. Gliederung nach Bettenanzahl und Infrastruktur zur Untersuchung von Patienten mit zerebralen Schäden (Computertomographie vor 1991 angeschafft: c bzw. nach 1991 *) und Behandlung (Neurochirurgie vor 1991 etabliert: nc bzw. nach 1991: #) sowie Transplantation im Haus (TX)
Abbildung 10: Organspenden pro Landkreis bezogen auf den Wohnort der Verstorbenen umgerechnet auf eine Million Einwohner pro Jahr (1992-1998): Dunkel Organspende in Krankenhaus im Landkreis des Wohnorts des Verstorbenen, hell Organspende in Krankenhaus außerhalb vom Landkreis des Wohnorts des Verstorbenen. Landkreise mit Neurochirurgie ## bzw. falls nach 1991 etabliert (#).
Abbildung 11: Entwicklung der Nierentransplantation und Warteliste bei Eurotransplant
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